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Nach § 13 des Fünften Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer haben Arbeitnehmer innerhalb der Einkommensgrenzen Anspruch auf staatliche Förderung in Form der Arbeitgebersparzulage.
Viele Arbeitgeber fördern die Erreichung des Sparzieles in Form einer Arbeitgebersparzulage.
Das Gesetz gibt jedem Arbeitgeber die Möglichkeit, einmal im Jahr aus einer bestehenden Anlageform in eine für ihn günstigere zu wechseln.
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